Sicherheit und Selbstbestimmung bei Krankheit und Behinderung

In jedem Alter kann es vorkommen, dass Sie durch einen Unfall, eine Erkrankung, durch einen Schlaganfall oder Demenz nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen oder diese verständlich zu äußern. Es ist daher wichtig, beizeiten festzulegen, wer in solch einem Fall für Sie Entscheidungen treffen darf.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie darauf Einfluss nehmen, wen das Betreuungsgericht als Betreuer bestellt.

In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, was medizinisch unternommen werden soll, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden oder sich mitteilen können.

Mit einer Vorsorgevollmacht erlauben Sie einem Bevollmächtigten die Regelung Ihrer finanziellen Geschäfte und die Vertretung vor Gericht und Behörden sowie bei Abschlüssen von Verträgen.
Mit einer Generalvollmacht können Sie sich in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten, gegenüber allen natürlichen und juristischen Personen, Behörden und Gerichten vertreten lassen. Diese Vollmacht umfasst nicht nur die Bereiche Gesundheit, Pflege, Versorgung und Aufenthalt, sondern auch die Vertretung in Renten-, Versorgungs-, Steuer- und Versicherungsangelegenheiten.

Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie Ihren Nachlass abweichend von der gesetzlichen Erbfolge individuell regeln.

Wir helfen durch Information und Beratung, damit Sie abschätzen können, ob ein Gang zum Anwalt oder Notar notwendig oder sinnvoll ist.